Impressum:
ROGBAL Handels UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Pasewalker Str. 107
D-13127 Berlin
Germany
USt-ID: DE312072092
E-mail: info@rogbal.com
Web: www.rogbal.com
Phone: +49 (0) 30 81457172
Fax: +49 (0) 911 / 30844-24091
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich - Vertragsgegenstand
(1) Unsere AGB gelten für Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
(2) Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
(3) Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.
§2 Angebot - Vertragsschluss - Angebotsunterlagen
(1) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen Zustimmung.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der zwischen uns dem Kunden vereinbarte Kaufpreis ist bindend. Er gilt zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Sie wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Generell gilt der zwischen der Firma ROGBAL Handels UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG und dem Kunden vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
(3) Die Gesamtvergütung ist innerhalb der vereinbarten Frist nach Erhalt der Ware und ohne Skontoabzug per Vorauskasse zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
(5) Wir verkaufen ausschließlich an gewerbliche Wiederverkäufer, dabei gilt zu berücksichtigen, dass wir keine Einzelteile verkaufen. Die kleinste Abgabemenge ist eine Unter-VE (sofern vorhanden) bzw. eine VE (Verpackungseinheit).
(6) Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragseingang einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
(7) Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sich unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
(8) Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen fällig.
§4 Leistungszeit - Gefahrübergang
(1) Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Die durchschnittliche Belieferung an den Kunden erfolgt in 7 - 10 Tagen, bzw. innerhalb der am Produkt festgelegten Lieferzeit, angegeben in Arbeitstagen (Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage). Bei Vorauskasse zählt der Zahlungseingang bzw. der Vertragsabschluss als Beginn der Lieferzeit.
§5 Haftung für Mängel
(1) Wir behalten uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den § § 478, 479, BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt §6.
(3) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
§6 Haftung für Schäden
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
(2) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Der Kunde hat unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
(3) Der Kunde tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung / Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
(4) Übersteigt der Wert der Sicherung unserer Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
§8 Verjährung eigener Ansprüche
(1) Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von §195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt §199 BGB.
§9 Form von Erklärungen
(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abgegeben hat, bedürfen der Schriftform.
§10 Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Berlin.
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